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Gesamtanlage Stiftstraße
Stiftstraße 1-17 , 4-20
Friedrichstraße 2, 14-16
Die Häuser Stiftstraße 1 bis 17, bis zur Einmündung der Schottener Straße und die gegenüber liegenden Häuser 4 bis 14 einschließlich des ehemaligen Armenhauses (Stiftstraße 2) bilden ein einheitliches Vorstadt-Ensemble aus dem 1. Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts. Wie auf einem Plan der Vorstadt von 1748 ersichtlich, handelt es sich um traufseitig zur Straße stehende Wohnhäuser mit ehemals ackerbürgerlichen Hofreiten. Sie wurden auf unentgeltlich zur Verfügung gestelltem Grund des Grafenhauses nach einheitlichen Richtlinien als Typenhäuser errichtet. Alle Häuser sind bzw. waren Zwerchgiebelhäuser, die Hölzeranordnung ist im wesentlichen einheitlich, die Zwerchhäuser jedoch variieren. Einschließlich der Hinterhäuser bilden die genannten Gebäude, von denen Nr. 4 als früheres Gasthaus "Zur Rose", Nr. 9 als Sitz der Hof-Apotheke und Nr. 17 als Wohnhaus des Sprachforschers und Dichters Lorenz Diefenbach besondere Bedeutung haben, das erste Baugebiet außerhalb des alten Mauerringes und sind als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |