August-Krieger-Straße 2
August-Krieger-Straße 2
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
  • August-Krieger-Straße 2
Haus und Hofreite des Rendanten Klipstein
Flur: 1
Flurstück: 218/1, 218/2

Die vorgründerzeitliche, vermutlich in den 30er oder 40er Jahren des 19. Jahrhunderts entstandene Anlage besteht aus einem Wohnhaus mit Hinterhaus, einem Kutscherhäuschen, Stallungen und einem großen, parkartigen Garten mit Pavillons. Ursprünglich dem Kammerrat Otto gehörend, wechselte das Anwesen zunächst in den Besitz des Rendanten August Krieger und dann durch Heirat an den Rendanten Klipstein. Das zweigeschossige, auf quadratischem Grundriss errichtete Wohnhaus, ein kubischer Bau mit weit vorspringendem Walmdach und mittigem Dachhäuschen, liegt direkt an der Straße. Einziger Schmuck des mit einem Sockel versehenen Hauses sind heute die von kleinen ionischen Kapitellen bekrönten Ecklisenen und die hochrechteckigen Fenster, die bauzeitlich mit Klappläden, filigranen Bekrönungen und Brüstungsgittern ausgestattet waren. Besonders wertvoll ist der seitlich zum Hof gelegene, original erhaltene Eingangsbereich, dessen hölzerne Verdachung aufwändige Schnitzereien mit hermenartig ausgebildeten Stützen und Balustern aufweist. Das sich an das Haupthaus anschließende, schmale, aber in die Tiefe geführte Nebengebäude, das durch einen risalitartigen Mittelteil in zwei Hälften unterteilt wird, zeigt eine ähnliche Fenstergestaltung wie das Wohnhaus. Ein hölzerner Wintergarten wurde zwischenzeitlich durch einen Neubau ersetzt. Zwei weitere, im romantischen Zeitgeschmack gestaltete Holzbauten gehören ebenfalls zum schützenswerten Bestand. Es handelt sich um das Badehäuschen gegenüber dem Nebengebäude sowie um das im Garten gelegene Teehäuschen. Während das erste einen quadratischen Grundriss hat und mit einem Pyramidaldach ausgestattet ist, ist das zweite über einem oktogonalen Grundriss errichtet und weist eine spitz zulaufende, von einem Knauf bekrönte Dachkonstruktion auf. Wertvolle, außergewöhnlich reich gestaltete Schnitzereien mit mauresken Motiven und die erhaltene, farbige Verglasung der Fenster lassen es als besonders schützenswert erscheinen. Zusammen mit dem alten Baumbestand ist das gesamte, vom romantisierenden Spätklassizismus geprägte Anwesen aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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