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Bei dem mit der Giebelseite zur Obergasse orientierten, mit einem hohen, in Bruchstein gemauerten Kellersockel ausgestatteten Fachwerkgebäude handelt es sich um ein Bürgerhaus, in dessen hohem Untergeschoss ursprünglich ein Handwerk betrieben wurde. Wichtige Konstruktionsmerkmale des weitgehend originalen Fachwerkgefüges sind die auf dem Sockel stehenden hohen Ständer des Erdgeschosses mit gebogenen Streben, die gekrümmten, im Obergeschoss in das Rähmholz einmündenden Streben sowie das umlaufende, aus profilierten Schwellen und offenliegenden Balkenköpfen gebildete Quergebälk. Eine Inschrift über der ursprünglich bogig abschließenden, jetzt veränderten Tür lautet: „ERECTVM EST DOMICILIVM HOC XXI. IVNII ANNO MDCXXIV (1624)". Als spätes Beispiel für ein noch teilweise als Ständerbau erstelltes Gebäude ist das Haus von großer Bedeutung und ist aus wissenschaftlichen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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