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Das Gebäude wurde nach der Jahrhundertwende im Landhausstil errichtet. Seine Materialvielfalt unter Verwendung von Naturstein, Fachwerk und Schindeln, die vielfältigen, teilweise ineinander greifenden Erker, Veranden und Giebel ergeben eine komplizierte Um- und Aufrissgestaltung, die eine aufwändig gestaltete, plastisch wirkende Hauptansicht ergeben. Der detailliert gestaltete Bau, dessen Zierfachwerk ortstypische Motive wie plastisch ausgearbeitete Gebälkzonen, übereck gestellte „Mannfiguren", Kurzstreben als Brüstungsschmuck und Rautenformationen zitiert, ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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