Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das voluminöse, mit einem hohen Natursteinsockel ausgestattete Fachwerkgebäude wurde 1750 von Graf Christian August als Jagdschloss in Gonterskirchen erbaut. Dort stand es bis 1830 und wurde, nachdem es von Kammerdirektor Wilhelm Klenze auf Abriss gekauft worden war, 1832 in Laubach wiedererrichtet. Nach dessen Tod diente es mehrere Jahre als Mietwohnung und Post, von 1875 bis 1922 als Gymnasium Fridericianum, ab 1948 als Paul-Gerhardt-Schule und seit seiner Restaurierung 1979/80 als Heimatmuseum. Das mit seiner siebenachsigen Traufseite zur Straße orientierte, klassizistische Fachwerkgebäude, das ursprünglich verputzt war und dadurch einen Massivbau vortäuschte, wirkte vor allem durch seine schlichte Gestaltung. Einziger Schmuck waren die streng gereihten Fenster, der umlaufende Balkenkopffries unterhalb der Traufe, das hohe Krüppelwalmdachmit seinen symmetrischen Dachaufbauten wie Zwerchhaus und Gauben und die nicht mehr vorhandene Feitreppe, die zum mittigen Haupteingang an der Straßenseite führte. Einschließlich der an der Gebäuderückseite aufgestellten Spolien, einer gusseisernen „Germania“, eines durch „HD 1756“ und einen Löwen gekennzeichneten Grenzsteines und eines Steinkreuzes, ist das Gebäude aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung Kulturdenkmal. Ebenso der gegenüber der Südwestseite aufgestellte, von Regierungsbaumeister Berth (Hochbauamt Alsfeld) entworfene Gedenkstein für „Friedrich Graf zu Solms-Laubach“, der unter einer reliefierten Platte mit dem Halbportrait des Grafen eine Inschrifttafel mit folgendem Text erkennen lässt: „Dem Gründer des Gymnasiums die dankbare Stadt Laubach 1875 1900“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |