Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der an der Nordostseite des Gebäudes Friedrichstraße 2 befindliche Brunnen ist an seiner Stirnseite in das Jahr 1887 datiert. Das aufwändig gestaltete, rechteckige Brunnenbecken zeigt hervortretende Pilaster mit Kreismotiv und Blume an den Ecken sowie in symmetrischer Anordnung auf der Langseite, hier mit Wappentafel bzw. Putto. Die Felder weisen ebenfalls profilierte Kassettierungen auf, die mit floralen Ornamenten geschmückt sind. Der als Nachfolger des in einem Plan von 1748 eingezeichneten "Vorstätter Brunnen" errichtete Brunnen ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |