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Das schmale, zweigeschossige, von der Straße stark zurückgesetzte, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist vermutlich noch im 16. Jahrhundert entstanden. Dafür sprechen das in einem Ständerbau zusammengefasste Unter- und Erdgeschoss und das auskragende Ober- und Dachgeschoss. Weitere Merkmale sind der auf dem Mittelständer des Obergeschosses aufliegende Unterzug und das vorhandensein nur einer Riegelreihe. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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