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Traufseitig zur Straße stehendes, verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit Zwerchhaus. Das zweigeschossige Gebäude, dessen Fachwerk, wie am Überstand des Obergeschosses ablesbar, weitgehend erhalten sein dürfte, bildet mit dem Eckgebäude Untere Langgasse 13 eine übergreifende Einheit. Besonders erwähnenswert ist die zweiteilige Füllungstür mit girlandenförmigen und gesimsartigen Verzierungen, die von einem Zahnschnittfries und einem filigran gestalteten Oberlicht mit Zimmermannsemblem bekrönt wird. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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