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Bei dem verputzten, bzw. verkleideten, giebelständigen Doppelwohnhaus, das links durch einen sekundären Anbau erweitert ist, dürfte es sich um einen Fachwerkbau des 16. Jahrhunderts handeln. Hinweise auf das hohe Alter sind das steile, hohe und weit vorkragende, von Knaggen abgestützte Satteldach, die tiefgelegene Eingangstür rechts und das Vorkragen des Obergeschosses am hinteren Teil der südlichen Traufseite. Da die bauzeitliche Konstruktion weitgehend erhalten zu sein scheint, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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