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Das von der Straßenflucht zurückliegende, traufständige, zweigeschossige Fachwerkgebäude ist mit einem hohen Krüppelwalmdach ausgestattet. Sein Fachwerk zeigt eine konstruktive Hölzeranordnung und eine profilierte Schwelle mit unleserlicher Inschrift. Die kleinen, zu Paaren geordneten Fenster, der rechtwinklig angesetzte Erweiterungsbau und die beiden im Winkel dicht beieinander gelegenen, mit hölzernen Laibungen und Oberlichtern ausgestatteten Türen sind weiterhin bemerkenswert. Das Gebäude wird aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |