Grünemannsgasse 13, Hochzeitshaus
Grünemannsgasse 13
Grünemannsgasse 13, Hochzeitshaus
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
  • Grünemannsgasse 13
Hochzeitshaus
Flur: 1
Flurstück: 178/1

Das am südöstlichen Teilstück der Grünemannsgasse, unweit ihrer Einmündung in den Marktplatz gelegene, als Wohnhaus erbaute, später laut örtlicher Überlieferung als Hochzeitshaus genutzte Fachwerkgebäude ist mit der Traufseite zur Straße ausgerichtet. Der zweigeschossige, über einem Kellersockel errichtete Bau ist auf der Hauptansichtsseite und der teilweise einsehbaren nordöstlichen Schmalseite mit vollkommen symmetrisch ausgebildetem Fachwerk versehen. Wichtige Konstruktions- und Gestaltungsmerkmale sind die „Mannfiguren" an den Eckständern und in der Mitte der Giebelseite. Die Eckständer des Obergeschosses zeigen dabei aufwändige Auszier in Form von geschuppten Feldern, die oben und unten von gegenläufigen, eine Herzform umschließenden Spiralen begleitet werden. Neben ebenfalls herzförmiger Ornamentik an den Kopfhölzern sind die leicht profilierten Schwellen und die gekehlten Füllhölzer bemerkenswert. Wichtige Akzente setzen auch die in der Gebäudemitte liegenden, auf die Tür bezogenen Brüstungsfelder im Obergeschoss und im Zwerchgiebel, die von Andreaskreuzen durchzogene Rauten aufweisen. Die gut erhaltene, über eine Freitreppe erreichbare Eingangstür zeigt frühbarocke Gestaltungsmerkmale. Besonders wertvoll sind hier außer der zweiflügeligen Füllungstür selbst, die aufwändige, mehrfach profilierte und mehrfach gebrochene Rahmung. Zwei Inschriften ergeben einen genauen Datierungsrahmen. Die eine über dem gewändeten Kellereingang beschränkt sich auf die Jahreszahl „1672", die andere im Quergebälk ist ausführlicher und lautet: „BAV HERR DISES HAVS HERR PETRVS THYLIVS HOCH GRÄFLICHER SOLMS LAVBACHSCHER BESTELLTER OBERFÖRSTER ALHIER AVFGERICHT DEN 3 TAG MARTII ANNO DOMINI 1674". Als eines der wenigen Zwerchgiebelhäuser des 17. Jahrhunderts im Kreisgebiet ist das offensichtlich von der nordhessischen Bauweise beeinflusste Haus aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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