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Bei dem schmalen, giebelständigen Fachwerkgebäude, das zusammen mit den Nachbargebäuden 24 und 26 einen übergreifenden, städtebaulich wichtigen Akzent im Bogen der Grünemannsgasse setzt, handelt es sich um ein wenig verändertes, im Kern auf das 16. Jahrhundert zurückgehendes Handwerker- oder Ackerbürgerhaus. Wichtige Belege für das hohe Alter ergeben sich auch aus den eigenartigen Dimensionen, die durch die Dreigeschossigkeit und den langgezogenen, auffallend schmalen Grundriss vorgegeben sind. Weitere Hinweise für die frühe Datierung lassen sich aber auch aus der Art der Holzführung ableiten: Hier sind vor allem das in einem Ständerbau zusammengefasste Keller- und Erdgeschoss zu benennen, über welchen sich, weit vorkragend und auf der Hofseite von Knaggen gestützt, die Obergeschosse erheben. Weitere Hinweise auf ein hohes Alter liefert die mehrfache Verwendung der sog. „Alsfelder Strebe", einer krummen, direkt in das Rähmholz einmündenden Strebe. Als vermutlich ältestes Ackerbürgerhaus Laubachs ist das im oberen Teil der Giebelseite verschieferte Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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