Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Straßenraumprägendes Doppelwohnhaus im Bogen der Grünemannsgasse bzw. am Übergang zum Grünen Meer. Das verputzte Fachwerkgebäude besteht aus einem traufständigen, dreigeschossigen Teil und einem risaltartigen, viergeschossigen Vorbau. Die trapezförmige Grundrissgestaltung, das steile, auf der Ostseite sehr spitze Satteldach und die gesamten Proportionen lassen auf eine frühe Entstehungszeit des Kerns im 16. oder 17. Jahrhundert schließen. Auch die Tatsache, dass nur das Obergeschoss auskragt, die beiden Untergeschosse aber vermutlich im Ständerbau zusammengefasst sind, deuten auf ein hohes Alter, so dass das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |