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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts in straßenraumprägender Position am Rande des befestigten alten Ortskerns. Das als Einhaus errichtete Gebäude beherbergt im hinteren Teil mittig die Scheune und anschließend einen Stallteil. Das weitgehend schmucklose Fachwerkgefüge zeigt unterschiedliche Streben an den Eck- und Bundständern, die Fenster variieren in Größe und Anordnung. Einschließlich eines alten Mauerrestes auf der rechten Seite der Hofanlage ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |