Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der giebelständige, vertikal in zwei Haushälften unterteilte, jetzt verputzte bzw. verkleidete Fachwerkbau dürfte noch im 16. Jahrhundert entstanden sein. Es handelt sich im Kern vermutlich um einen Ständerbau. Weitere Hinweise auf das hohe Alter des Gebäudes geben zwei Knaggen, die das weit vorkragende Obergeschoss an der Giebelseite stützen, und der steile Dachaufbau. Besonders schützenswert ist die asymmetrisch durch verschieden formatige Fenster unterteilte Giebelseite einschließlich des kleinen Treppenaufgangs, ebenso der traufseitige Anbau. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |