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Das kleine, vollständig verputzte Fachwerkwohnhaus steht giebelständig am Abschluss der Sackgasse und grenzt mit seiner Rückseite an die Schwarze Ellergasse. Es besitzt zwei Geschosse und eine rechtsseitige Erweiterung, die vom Satteldach, das hier weit nach unten gezogen ist, überfangen wird. Seine steile Proportionierung, der Überstand des Obergeschosses und die teils paarweise angeordneten, kleinformatigen Fenster deuten auf den weitgehenden Erhalt des Fachwerkes. Aufgrund seiner für das Straßenbild wichtigen Lage ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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