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Schmales, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus vermutlich des 18. Jahrhunderts, das traufseitig zum Grünen Meer ausgerichtet ist. Als Abschluss einer Reihe kleinteiliger Bauten (Grünes Meer 22 und 24) markiert es die Ecke zur Schwarzen Ellergasse. Das Gebäude, dessen Grundfläche nahezu die gesamte Parzelle überbaut, ist ein Zeugnis der Wohn- und Lebenssituation der unteren Sozialschichten der Stadt in dieser Zeit. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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