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Schmales traufständiges Fachwerkgebäude mit hohem Kellergeschoss in einer Reihe kleinteiliger Bebauung (Grünes Meer 20 und 24), das vermutlich noch im 17. Jahrhundert entstanden ist. Aufgrund einer Putzfehlstelle an der rückwärtigen Traufseite kann davon ausgegangen werden, dass Keller- und Erdgeschoss in Ständerbauweise zusammengefasst sind, während das Obergeschoss leicht auskragt. Die nahezu komplett überbaute, kleine Parzelle zeigt bis heute die beengten Lebensverhältnisse der unteren städtischen Sozialschichten. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |