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Bei dem giebelständigen, verputzten Fachwerkwohnhaus, das durch ein vierteiliges Fensterband und durch die Überstände des Obergeschosses und des Giebelbereiches charakterisiert wird, handelt es sich um einen um 1600 veränderten Ständerbau, der vermutlich in der Mitte des 16. Jahrhunderts errichtet wurde. Hinweise für die frühe Datierung ergeben sich aus dem an der bis vor wenigen Jahren unverputzten Traufseite sichtbaren Ständer, der von der Grundschwelle bis zum Dachrähm führt. Aufgrund seines hohen Alters ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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