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Giebelständiges Fachwerkgebäude am nördlichen Seitenarm des Grünen Meeres. Bei dem vollständig verputzten, langgezogenen Bau handelt es sich um ein Einhaus, das aus einem vorderen Wohnteil und einem hinteren Wirtschaftsteil mit Scheune besteht. Der Wohnteil ist mit einem Kellersockel ausgestattet und wahrt vermutlich noch das ursprüngliche Fachwerk. Anzeichen dafür bieten die sich unter dem Putz abzeichnenden Wölbungen sowie die offenbar in bauzeitlicher Anordnung und Größe erhaltenen Fenster. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |