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Die südwestlich des alten Ortskerns unweit der Bahnstrecke auf dem neuen Teil des Friedhofes gelegene Friedhofskapelle wurde 1907 als Ersatz für die schon im 19. Jahrhundert abgebrochene alte Totenkapelle errichtet.
Der gotisierende Steinbau hat einen kompliziert gestalteten Grund- und Aufriss, da dem eigentlichen Kirchenbau, einem Rechteckschiff mit polygonalem Chorabschluss, Satteldach und oktogonalem Dachreiter, eine niedrigere Leichenhalle, ein polygonaler Treppenturm und eine Eingangshalle vorgelagert sind. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind die großen Spitzbogenfenster und die differenzierte Dachlandschaft, die sich aus den verschieden geformten Dächern der einzelnen Teilbauten ergibt.
Das in der Mitte des Friedhofs aufgestellte Sandsteinkreuz, Gedenkstätte für die Gefallenen der beiden Weltkriege, sowie einige der auf dem Friedhof aufgestellten Grabmäler, von denen das Grab der Familie Eckel und Schaad mit Engelsfigur, das Grab der Familie Hohmann mit der Figur einer Trauernden sowie sieben barocke Grabsteine aus Sandstein besondere künstlerische bzw. geschichtliche Bedeutung haben, sind ebenfalls zu schützen. Der südwestlich der Kapelle gelegene abgeteilte Friedhofsbereich der Familie Solms-Laubach mit Grabplatten aus dem 19. Jahrhundert gehört ebenfalls zum Denkmalumfang.
Zusammen mit der am nördlichen Eingang aufgestellten Frauenstatue mit Rosenkranz, drei historischen Grabplatten und einem Eisenkreuz ist die Friedhofskapelle mit allen genannten Teilen aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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