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Ein zwischen den Häusern Nr. 6 und 8 gelegenes, kleines, turmartiges Gebäude auf quadratischem Grundriss. Es handelt sich um das ehemalige Vorwerk an der Wetter, das 1965/66 an die jetzige Stelle, ca. 130 m vom ursprünglichen Standort, versetzt wurde. Der im 19. Jahrhundert als Gartenhaus genutzte Befestigungsbau hat einen quadratischen Grundriss und ein leicht geschweiftes Pyramidaldach. Sein steinerner, mit drei Schießscharten ausgestatteter Unterbau entstammt dem 16. Jahrhundert, das darüber liegende, weit auskragende Obergeschoss mit umlaufendem Brustriegelband und Streben an den Eckständern, dem 18. Jahrhundert. Der Bau ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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