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Der massige, dreigeschossige, im 18. Jahrhundert errichtete Bau hat als städtebauliches Pendant zur gegenüber liegenden Friedrichsburg wichtige Überleitungs- und Markierungsfunktion am Eingang zum Kirchplatz. Das verputzte Gebäude zeigt eine strenge Gliederung durch einen flach hervortretenden Mittelrisalit und beidseitig angeordnete jeweils vier Fensterachsen. Das mit einem Kellersockel und einem weit vorkragenden Walmdach ausgestattete Gebäude, das als Pfarrhaus und Rathaus diente und jetzt als Hotel genutzt wird, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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