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Das traufständige zweigeschossige Fachwerkwohnhaus, das auf der Rückseite zur Grünemannsgasse drei Geschosse aufweist, ist mit seinem asymmetrisch nach links verschobenen Zwerchhaus ein wichtiges Glied in der Gebäudeabfolge auf der Westseite des Kirchplatzes. Seiner Konstruktion nach entstand es im 18. Jahrhundert. Der mehrfach veränderte Bau, dessen Fachwerk im Obergeschoss noch weitgehend original erhalten ist und Eckständer mit gebogenen, von Fensterständern überschnittenen Streben mit Kopfhölzern zeigt, muss aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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