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Ähnlich dem linksseitigen Nachbarhaus (Kirchplatz 4), allerdings etwas schmaler, ist das traufseitig zur Straße stehende, zwei- bzw. dreigeschossige Fachwerkwohnhaus, mit einem Zwerchhaus ausgestattet. Die an der Grünemannsgasse offenliegende Fachwerkkonstruktion zeigt einen regelmäßigen Aufbau mit gekrümmten Eckstreben und lässt auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert schließen. Wegen seiner straßenräumlich wichtigen Lage am westlichen Bebauungssaum des Kirchplatzes ist das Gebäude Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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