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Verputztes traufständiges Fachwerkwohnhaus auf der nördlichen Seite des Kirchplatzes. Das aufgrund der starken Hanglage auf seiner Nordseite mit einem hohen Sockel versehene, zweigeschossige Haus hat einen rechteckigen Grundriss und verliert nach Osten merklich an Höhe. Da auf beiden Traufseiten starke Auskragungen des Obergeschosses zu beobachten sind und die kleinformatigen Fenster offensichtlich noch weitgehend in originaler Position erhalten sind, kann davon ausgegangen werden, dass das bauzeitliche Fachwerk des 18. Jahrhunderts erhalten ist. Als wichtiger Teil in der geschlossenen Gebäudeabfolge nördlich der Kirche ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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