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Auf der Rückseite des Strumpfweberhauses angesetzt, jedoch durch seinen Unterbau auf das Niveau des Kirchenhügels gebracht, steht das Fachwerkwohnhaus nördlich der Kirche. Seine im oberen Teil verschieferte Giebelseite, die wegen des beengten Grundstückes breiter als die Traufseite ausfällt, ist auf den Kirchplatz orientiert. Wichtige Merkmale des Gebäudes sind das umlaufende, profilierte Horizontalgebälk und die kräftigen, leicht geschwungenen Streben, die in das Rähm einbinden. Als wichtiger Überleitungsbau und Platzabschluss ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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