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Das zweigeschossige, die westliche Seite einer platzartigen Erweiterung der Lippe dominierende Fachwerkgebäude fällt durch sein hohes Erdgeschoss mit tief liegender Eingangstür auf. Es handelt sich um einen frühen Bau, der teilweise noch als Ständerbau konstruiert ist, wie an Eckständern und Giebelseite zu erkennen ist. Die rein konstruktive Hölzeranordnung zeigt in jedem Geschoss eine teilweise durch Fenstereinbauten unterbrochene Riegelreihe und nur an den Eckständern geschosshohe Streben. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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