Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Spätbarockes Wohnhaus. Traufseitig zur Straße stehend, zeigt das zweigeschossige, mit einem Sockel ausgestattete Gebäude symmetrisch ausgerichtete, in ehemals fünf, heute noch vier Achsen angeordnete Fenster. Äußerst wichtig für die Gesamtwirkung ist das weit vorkragende, geschweift geführte, mit Krüppelwalmen versehene Mansarddach. Seine auf die unteren Fensterachsen bezogenen Dachgauben sind mit Giebelbekrönungen versehen. Die im Dachgeschoss verkleidete Giebelseite wird durch zwei in den unteren Geschossen weit auseinander stehende Fensterachsen gegliedert, die sich im Dachgeschoss verengen und von einem mittigen Fenster im Spitzboden abgeschlossen werden. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |