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Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts (um 1620) in prägnanter Ecklage. Der rechte Giebel wurde im 19. Jahrhundert teilweise erneuert, in Erd- und Obergeschoss ist die bauzeitliche Holzführung weitgehend gewahrt. Im hinteren Hausdrittel finden sich durchgehende Ständer, die das hochliegende Keller- und Erdgeschoss zusammenfassen, die Giebelseite zeigt gebogene, konvex geführte Streben zu den Eckständern. Die Eckständer im Obergeschoss sind mit Rundstäben, die in Voluten auslaufen, geschmückt, auch die Kopfwinkelhölzer sind ornamentiert. Die lateinische Bau- und Segensinschrift lautet: „SINT PREGOR IN DOMINI MANIBVS QVAS CERNITIS AEDES: NE LAMMIS AUT ALIIS CORRVAT IN MALIS: PAX IN TRANTIBVS SALVS EXEVNTIBUS: MEISTER JOHANN FECIT". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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