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Wie seine Nachbarhäuser gleicht das dicht an das Rathaus gerückte, schmale, aber langgezogene Fachwerkwohnhaus den Höhenunterschied zum Kirchenhügel aus. Es ist daher nach vorne drei-, nach hinten zweigeschossig. Das regelmäßige Fachwerkgefüge ist durch geschosshohe Streben ausgesteift und weist als einzige Zierform profilierte Schwellen auf. Bemerkenswert ist die weite, nach Osten zunehmende, durch Knaggen verriegelte Auskragung des zweiten Obergeschosses. Aufgrund seiner exponierten Lage, seines trapezförmigen Grundrisses und seines steilen Halbwalmdaches bildet das im späten 17. oder frühen 18. Jahrhundert entstandene Gebäude einen markanten Bezugspunkt am Eingang zur Grünemannsgasse und ist daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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