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Das repräsentative, dreigeschossige, an der Ecke zur Grünemannsgasse gelegene Doppelwohnhaus (Göbel/Von-Eiff) ist mit seiner Traufseite zum Marktplatz ausgerichtet. 1635 erbaut, aber mehrfach umgebaut, zeigt das dichte, unregelmäßige Fachwerkgefüge Hölzer aus der Ursprungszeit. Wichtige Merkmale sind vor allem die „Mannfiguren" mit leicht gekrümmten Streben und herzförmig verzierten Kopfwinkelhölzern, die geschweiften Kurzstreben im östlichen Giebel und die mehrfach profilierten Quergebälke. Charakteristische und besonders schutzwürdige Details sind der zweigeschossige Wohnerker an der westlichen Hausecke, die mit einer Holzlaibung und einem Oberlicht ausgestattete, zweiflügelige Füllungstür (Nr. 8) sowie der links von ihr befindliche alte Ladeneinbau. Das mit einem steilen Satteldach mit Krüppelwalm an der Westseite versehene, für die Platzgestaltung äußerst wichtige Haus, dessen lateinische Schwelleninschrift leider unleserlich, aber in deutscher Übersetzung überliefert ist („Wenn nicht Gott selbst dieses Haus bewacht, bringen die Bauleute gewiss nichts fertig.") ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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