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Das um 1670 erbaute, dreigeschossige Fachwerkhaus steht mit der Giebelseite zur Oberen Langgasse orientiert, außerhalb der Schlossmauer, südlich der Zufahrt zum Schloss. Auf einem kräftigen, nach vorn verstärkten Bruchsteinsockel errichtet, zeigt das zweizonige, mit einem hohen Satteldach ausgestattete Haus aufwändig gestaltetes Fachwerk. Besonders bemerkenswert sind die plastisch hervorgehobenen, mehrfach gegliederten Quergebälke mit profilierten Balkenköpfen und Füllhölzern, die eine umlaufende Horizontalgliederung ergeben, die „Mannfiguren" im Trauf- und Eckbereich, die herzförmig verzierten Kopfwinkelhölzer sowie die in Schlangenzügen bzw. Voluten ausmündenden Schuppenbänder an den Eckständern. Auf den Einfluss rheinischer Vorbilder deutet die Gestaltung der Giebelseite des 2. Obergeschosses. Das vierteilige Fensterband wird von netzartigen Rautenmustern flankiert und von ähnlich gestalteten Brüstungsfeldern mit von einer Raute durchzogenen Andreaskreuzen unterfangen. Außergewöhnlich sind auch die Zierelemente im Bereich des einst rundbogig abschließenden, jetzt erneuerten Hauseingangs. Hier findet sich Fächerornamentik in den oberhalb der Tür angebrachten Kopfwinkelhölzern, feingliedrige Bandornamentik mit Herzformen im Bereich der Winkelhölzer und rudimentär erhaltene Schnitzornamentik an der Laibung. Eine im Rähm der Giebelseite angebrachte Inschrift lautet: „HERR GOTT ALLEIN DER GNADE DEIN/ HAB ICH VERTRAVT DIES HAVS GEBAVT/ BEHVTS O GOTT VOR ALLER NOT/ DER SEGEN DEIN WOLL ALZEIT SEIN/ MIT IVNG VND ALT SO MANIGFALT/ IN DIESEM HAVS GEHN EIN VND AVS". Das wertvolle Gebäude, das nachdem es als gräflicher Gerichts- und Verwaltungssitz aufgegeben worden war, ab 1841 mehrfach verkauft wurde und von einem Buchhändler und einem Metzger auch gewerblich genutzt und daher mehrfach im Inneren umgebaut wurde, ist zusammen mit seinem im Hof gelegenen tonnengewölbten Tiefkeller und der im Winkel zum Nachbarhaus gewahrten hölzernen Pforte Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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