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Traufseitig zur Straße stehendes, dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Das verputzte, auf trapezförmigem Grundriss errichtete Fachwerkgebäude zeigt außergewöhnlich starke Auskragungen an beiden Obergeschossen und kleine Fensteröffnungen, die einzeln, paarweise oder als Dreiergruppe angebracht sind. Es dürfte daher im 17. Jahrhundert oder früher entstanden sein. Da das in die Zeile integrierte Haus vermutlich weitgehend ungestörtes Fachwerk der Bauzeit wahrt und da auch sein auf das 19. Jahrhundert zurückgehender Ladeneinbau mit zweiteiligem, aufwändig gerahmtem Schaufenster schützenswert ist, wird es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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