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Das giebelständige, durch ein steiles, stark abgesetztes Satteldach und ein seitlich angebrachtes Zwerchhaus charakterisierte, voluminöse Doppelhaus zeigt Proportionen, die auf ein hohes Baualter, vermutlich im 17. Jahrhundert hindeuten. Die starken, von Knaggen abgestützten Vorkragungen im Traufbereich des Obergeschosses und am Giebel unterstützen diesen Eindruck. Das verputzte Gebäude mit verkleidetem, durch horizontale Verdachungen gegliederten Giebel ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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