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An der Ecke Obergasse bzw. Lippe steht als wohl markantester Fachwerkbau Laubachs das Wohnhaus des Bernhard Bilgen, der Beamter in „Gräflich-Solms-Laubachschen" Diensten war. Zwei Inschriften, die eine an der Giebel-, die andere an der Traufseite, zieren das Quergebälk. Sie lauten: „MAN ZAHLT 1593 JAR DA DIESES HAVS ERBAVET WAR. DER BAV HERR BERNHARD BILGEN GNAND. HANS PFEIFER" und:
„DIS HAVS STEHT IN GOTTES HAND GOTT BEHVT DIE EINWONER FVR SVND VND SCHAND AM...". Das über einem tiefen, gewölbten Keller, dessen Eingang auf der Giebelseite liegt, errichtete, zweigeschossige Haus, das von einem hohen Teilwalmdach überfangen wird, ist mehrfach verändert worden. Es zeigt jedoch an der Giebelseite und der langgezogenen Traufseite zur Oberen Langgasse originale Hölzer. So stammen einige kurze, genaste und mit Herzformen verzierte Zierstreben, die stark dimensionierten Streben mit Kopfwinkelhölzern, die profilierten Quergebälke und einige Ständer aus der ursprünglichen Erbauungszeit, während der für das Haus so charakteristische sechsteilige Eckerker mit Welscher Haube und reichem Zierrat erst Ende des 19. Jahrhunderts, wahrscheinlich anstelle eines älteren oder in Nachahmung der Erkertürmchen des Neuen Schlosses in Gießen, entstand. Die ehemals zum Haus gehörende Scheune, ein giebelständiger Fachwerkbau, dessen Obergeschoss, von Knaggen gestützt, nach rechts weit auskragt, gehört zu den ältesten erhaltenen Wirtschaftsgebäuden im Kreisgebiet. Sie ist durch den in jüngerer Zeit erfolgten Ausbau in ihrer Gesamterscheinung verändert, hat jedoch besonders durch ihre Inschrift hohen dokumentarischen Wert. Der lateinische Text lautet:
„ANNO QVO COMITI PALATINO BELLA SEREBAT CAESAR PER SPINOLAE FACTA SEVERA TRVCIS/ HAEC ALBERTVS OTHO BILGENIVS HORREA STRVXIT QVAE TEGAT A CVNCTIS CHRISTVS IOVA MALIS". Die als Chronostichon abgefasste Inschrift, deren durch Größe hervorgehobene Buchstaben, als römische Zahl gelesen, die Jahreszahl 1620 ergeben, nimmt Bezug auf den Vertrag von Ulm (1620) zwischen Kaiser Ferdinand II. und dem spanischen Grafen Ambros Spinola. Der im Text als Erbauer der Scheune genannte Albert Otto Bilgen, der Sohn des Wohnhauserbauers Bernhard Bilgen, ist zugleich auch der mutmaßliche Verfasser desselben. Als offensichtlich gebildeter Mann, der sich nachweislich auch als Schriftsteller betätigte, war er Erzieher des jungen Grafen Otto II. und hatte von 1617 bis 1620 zunächst das Amt eines „Hofmeisters", ab 1622 das Amt eines „Kellers" inne und war später auch „Ambt-Schultheiß von Utph". Beide sowohl durch ihre Funktion als auch durch ihre Geschichte mit einander verbundenen Gebäude sind als stadtbildprägendes Ensemble aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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