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Der mit seiner Rückseite dicht an die 1753 erbaute Herrenscheuer angrenzende, zweigeschossige Fachwerkbau steht traufseitig zur Straße. Als Bau des ausgehenden 17. Jahrhunderts hat es einfaches, doch symmetrisch gegliedertes Fachwerk mit geschwungenen Streben, Kopfwinkelhölzern an den Ecken und wenigen Schmuckelementen wie ornamentierte Kopfhölzer und ein profiliertes Quergebälk. Hauptcharakteristika sind der mittig gelegene, über eine Freitreppe erreichbare Hauseingang und das die Mittelachse betonende Zwerchhaus. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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