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Giebelständiges, zweizoniges Fachwerkwohnhaus (Doppelhaus) des 17. Jahrhunderts. Hauptkennzeichen des Hauses sind die gebogenen Streben in den Brüstungsfeldern von Erd- und Dachgeschoss sowie die zu einem Band zusammengezogenen acht Brüstungsfelder mit Rauten und eingelagerten Herzen. Jetzt funktionslose Konsolen verweisen darauf, dass ursprünglich zwei mehrteilige Fenstererker vorhanden waren, was auf rheinischen Einfluss hindeutet. Das mit einem gekehlten Quergebälk versehene Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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