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Traufständiger dreigeschossiger Fachwerkbau des 17. Jahrhunderts. Das ursprünglich in der Bauzeile liegende Haus steht seit dem Abriss des sich früher westlich anschließenden Gebäudes isoliert. Hauptmerkmal ist das in zwei Zonen unterteilte, nicht einheitliche Fachwerk, das auf der rechten Seite leicht gebogene Streben mit gegenläufigen Fußstreben und Kopfwinkelhölzern aufweist, während links geschosshohe, relativ steil gestellte gerade Streben zu beobachten sind. Bemerkenswert sind weiterhin die direkt auf dem Sockel aufsitzenden Eckständer im Untergeschoss, die im Erdgeschoss abgeschrägte, von kräftigen Bügen abgestützte Nordostecke und die profilierte Schwelle am Übergang zum ersten Obergeschoss. Einschließlich der kleinen Freitreppe, die auf der Straßenseite zum erhöht gelegenen Ladeneingang führt, ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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