Obergasse 4
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
  • Obergasse 4
Flur: 1
Flurstück: 409/2

Bürgerhaus auf rechteckigem Grundriss in straßenbildprägender Eckposition mit hohem, geschweiftem Mansarddach. Das um 1675/80 von Glasmacher Johann Wilhelm Göbel errichtete Haus war wahrscheinlich ursprünglich ein zweigeschossiger Bau mit Satteldach. Das zweite Obergeschoss und das Mansarddach entstammen dem 19. Jahrhundert, das Erdgeschoss wurde bei der letzten Renovierung verändert. Fachwerk der Erbauungszeit findet sich im ersten Obergeschoss. Hauptmotive sind hier die an zentraler Stelle angebrachten steilen, leicht gebogenen Streben mit geschnitzten herzverzierten Kopfwinkelhölzern sowie die mit Noppenwerk und Schlangenzügen geschmückten Eckständer. Eine religiöse Inschrift, die den Text einer Bibelstelle wiedergibt schmückt das Quergebälk. Sie lautet: „NUN HEBE AN ZU SEGNEN DAS HAUS DEINES KNECHTS/ DEN WAS DU HERR SEGNEST DAS IST GESEGNET EWIGLICH/ IM ERSTEN BUCH DER CHRON AM XVIII CAP/ BAUW HERR JOHANN WILHELM GEBELL". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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