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Großvolumiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in exponierter Lage. Das teilweise verkleidete Gebäude gliedert sich in einen vorderen Wohnbau, der wahrscheinlich im 17. Jahrhundert errichtet wurde und einen separat abgezimmerten Wirtschaftsteil. Das unter einem hohen, steilen Satteldach zusammengefasste Gebäude zeigt im vorderen Teil ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit hohem Erdgeschoss und steil stehenden Streben sowie einem Obergeschoss mit flacher geneigten Streben. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |