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Die ehemalige herrschaftliche Mühle liegt isoliert und von der Straße abgerückt südlich des Westeingangs zum Schlosspark. Der langgestreckte, zweigeschossige, mit einem verputzten Fachwerkgiebel und einem hohen Krüppelwalmdach ausgestattete, von hochrechteckigen Fenstern belichtete, massive Renaissancebau wurde 1587 von Graf Johann Georg erbaut. Seine Stirnseite zeigt als einzigen Schmuck eine von Pilastern und verkröpften Gesimsen gerahmte Wappentafel mit dem Allianzwappen des Grafen Johann Georg I. und seiner Ehefrau Margarethe, einer geborenen Gräfin von Schönburg-Glauchau (Sachsen). Das von einem Männer- und einem Frauenkopf flankierte, oben und unten mit Ornamentik versehene Relief ist weitgehend identisch mit der Wappentafel am Grünemannsbrunnen (1589), so dass davon auszugehen ist, dass es sich ebenfalls um ein Werk Caspar Schellenbergers handelt. Weitere wichtige Details sind der auf der rückwärtigen Giebelseite zu beobachtende vermauerte Kellereingang, in dessen Bogen die Datierung „1587" angebracht ist, und die in der Mitte durch ein geschweiftes Profil unterteilte, mit floralen Motiven geschmückte, zweiflügelige Barocktür. Das von 1839 bis 1879 als Porzellanfabrik, später als Jugendherberge genutzte Gebäude, das nach einer gründlichen Renovierung Wohnsitz des Erbgrafen wurde, ist einschließlich der Umfassungsmauern aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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