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Zweigeschossiges, aus zwei Teilen bestehendes Gebäude mit hohem, weit vorkragendem Mansarddach am Westeingang zum Schlosspark. Der kubische, mit einem hohen Sockel versehene und an die Parkmauer anschließende Bau wird durch große, gleichmäßig gereihte, mit Sandsteinlaibungen und Klappläden versehene Fenster in vier bzw. zwei Achsen als klassizistisches Gebäude charakterisiert. Aufgrund seiner exponierten Lage und seiner ausgewogenen Formen ist er aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |