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Das von 1708-1711 errichtete Gebäude stellt sich als symmetrische, dreiflügelige, nach Norden geöffnete Anlage mit Erdgeschoss aus Basaltbruchsteinen und aufgesetztem Fachwerkgeschoss dar. Der schon von Graf Johann Friedrich von Solms-Laubach (in Kontakt mit Spener und Francke) angeregte Bau wurde von dessen Sohn, Graf Friedrich Ernst nach dem Vorbild des 1694 in Halle gegründeten „Armen- und Waisenhauses" errichtet. Das später als Rentkammer genutzte Gebäude zeigt eine strenge Wandgliederung aus Ständern, wandhohen Streben, Kopf- und Brustriegeln. Zimmermeister war Konrad Lauth. Die Anlage ist einschließlich der Hofmauern Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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