Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das unter einem gemeinsamen Satteldach zusammengefügte, traufseitig verputzte Doppelhaus besteht aus einem älteren vorderen Fachwerkbau (Nr.1), dessen Giebel vom Markplatz aus einsehbar ist und einem jüngeren Anbau (Nr.3). Die beiden Untergeschosse des bereits im 16. Jahrhundert entstandenen Gebäudes scheinen in Ständerbauweise zusammengefasst zu sein, da erst das Obergeschoss stark auskragt und an der Giebelseite von Knaggen getragen wird. Es ist von einer durchlaufenden Riegelkette, geschwungenen, hohen Fußstreben mit überblatteten Kopfbändern sowie viertelkreisförmigen, kurzen Streben in den Brüstungsfeldern geprägt. Das ebenfalls auskragende Dachgeschoss ist im Giebelfeld verschiefert. Das Gebäude ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |