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Das stark exponierte Eckgebäude hat, da es den Marktplatz nach Westen hin abschließt, eine wichtige platzbildprägende Funktion. Es handelt sich um ein dreigeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude mit Teilwalmgiebel, das in seinen ältesten Teilen noch auf das 17. Jahrhundert zurückgeht. Anzeichen für sein hohes Alter bieten die teilweise vorkragenden Geschossüberstände und die größtenteils in ursprünglicher Position und Größe erhaltenen Fenster, die auf einen weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges hindeuten. Das für das Stadtbild charakteristische Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |