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Kleines zweigeschossiges, taufständiges Fachwerkwohnhaus. Das heute im Erdgeschoss massiv ausgebaute Gebäude war ursprünglich wohl Teil eines mehrgliedrigen, landwirtschaftlichen Anwesens. Sein Obergeschoss zeigt eine einfache Konstruktionsweise aus Ständern und geschosshohen, leicht gebogenen Streben, die Fenster sind noch in ursprünglicher Größe und Position erhalten, so dass das durchlaufende Riegelband erhalten ist. Die gekehlte Stockschwelle ist stark gekrümmt und trägt folgende Inschrift: „HAVS STEHET IN GOTTES HANT GOTT BEWAR ES VOR FEVERSBARNT DIE EINWONER FOR SYND VND SCHAND AVF GERICHT DEN V DAG IVNII ANNO 1651 B.H. THOMAS BA..." Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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