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Giebelständiges, verputztes bzw. im Giebel verkleidetes Fachwerkwohnhaus. Das hohe Erdgeschoss, das auskragende Dachgeschoss und das hohe Dach weisen auf ein frühes Baudatum, vermutlich im 17. Jahrhundert hin. Die weitgehend bauzeitliche Anordnung und Größe der Fenster lassen ein weitgehend ungestörtes Fachwerkgefüge erwarten. Da das Gebäude ein wichtiges Glied in der noch geschlossen erhaltenen, durch giebelständige Bauten gekennzeichneten östlichen Straßenzeile darstellt, ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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