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Giebelständiges, verputztes, nach hinten durch Anbauten verlängertes Fachwerkwohnhaus mit hohem Krüppelwalmdach. Das voluminöse, relativ breite, zweigeschossige Gebäude dürfte seinen Proportionen nach, insbesondere wegen des außergewöhnlich hohen, steilen Daches, im späten 17. Jahrhundert entstanden sein. Der Überstand des Obergeschosses und des Giebels sowie die symmetrische Anordnung der Fenster auf der Straßenseite belegen, dass das Fachwerk weitgehend erhalten ist. Es ist daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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