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Kleines giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf schmal bemessenem Grundriss. Das verputzte bzw. verschieferte, zweigeschossige Gebäude, das mit dem Haus Grünemannsgasse 2 eine übergreifende Einheit bildet, dürfte seinen Proportionen nach noch im 16. Jahrhundert entstanden sein. Für eine frühe Datierung spricht vor allem das stark vorkragende, auf der rechten Traufseite besonders weit vorspringende Obergeschoss, das hier von zwei Knaggen abgestützt wird. Auch die Erdgeschossständer, die offenbar direkt auf dem Sockel stehen, der frontseitige Kellereingang sowie der klar abgesetzte, horizontal untergliederte Giebel sprechen für eine frühe Entstehungszeit. Aufgrund dieser typologisch interessanten Merkmale und nicht zuletzt wegen seiner markanten Ecklage ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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